1. Anbieter und Geltungsbereich
SwissBewerbung — Adam Bielanowski
Vertragspartner für die digitale Leistung und deren Anbieter ist der im Impressum genannte Betreiber von SwissBewerbung. Die im Checkout und auf dem Beleg als «Sold through Link» bezeichnete Stripe-Gesellschaft ist Merchant of Record für die Zahlungstransaktion: Sie zieht den Betrag im Namen des Anbieters ein und übernimmt im Rahmen von Stripe Managed Payments Zahlungsabwicklung, transaktionsbezogenen Support, Zahlungsdokumente, Rückerstattungen, Streitigkeiten und indirekte Steuern in den von Managed Payments abgedeckten Ländern. Für Inhalt, Bereitstellung und Produktsupport bleibt SwissBewerbung verantwortlich. Diese Bedingungen gelten für kostenlose und bezahlte Leistungen gegenüber privaten Nutzerinnen und Nutzern.
2. Leistungsumfang
SwissBewerbung unterstützt beim Erstellen von Entwürfen für einen Lebenslauf, ein Bewerbungsschreiben und eine Bewerbungs-E-Mail. Umfang, Vorlagen, Exportformate und mögliche Neuerstellungen richten sich nach dem beim Kauf angezeigten Angebot.
Die Software ersetzt keine persönliche, rechtliche oder berufliche Beratung. Ein bestimmter Erfolg, eine Einladung oder eine Anstellung wird nicht geschuldet.
Entwürfe können bis zur Bestätigung des Abschlusses bearbeitet werden. Mit der Bestätigung «Abschliessen und PDF herunterladen» werden Inhalt und Vorlage der betreffenden Erstellung innerhalb des Dienstes unwiderruflich gesperrt. Dies gilt auch, wenn der anschliessende System-Druckdialog abgebrochen wird.
Die aktuell verfügbare gesperrte Fassung kann ohne zusätzliche Erstellung erneut als PDF ausgegeben werden. Jede Änderung am Inhalt oder an der Vorlage erfordert eine neue Erstellung und unterliegt den beim Angebot angezeigten Guthaben- und Neuerstellungsregeln. Ein Word-Export wird nicht angeboten. SwissBewerbung bietet kein durchsuchbares Archiv aller älteren Fassungen; ausgegebene PDF-Dateien sind selbst aufzubewahren. Das CV-Foto bleibt gerätelokal und kann bei einer erneuten Ausgabe auf einem anderen Gerät fehlen.
3. Konto und persönlicher Gebrauch
- Ein Konto gehört genau einer Person und darf nur für deren eigene Bewerbungsunterlagen verwendet werden.
- Konto, Guthaben oder Abonnement dürfen nicht geteilt, übertragen, weiterverkauft oder zur Erstellung von Dokumenten für Dritte verwendet werden.
- Nutzerinnen und Nutzer müssen richtige Angaben machen, ihre Zugangsmittel schützen und auffällige oder unbefugte Nutzung unverzüglich melden.
- Bei konkretem Missbrauchsverdacht darf der Zugang vorübergehend eingeschränkt werden. Vor einer dauerhaften Sperre wird der Fall geprüft; zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
4. Verantwortung für Bewerbungsunterlagen
Es dürfen nur wahre Erfahrungen, Qualifikationen und persönliche Angaben verwendet werden. Die Software kann Texte falsch übersetzen, missverstehen oder unpassend formulieren. Alle Kontaktdaten, Firmennamen, Stellenbezeichnungen, Qualifikationen, Daten und Aussagen müssen vor dem Versand vollständig geprüft und bei Bedarf korrigiert werden.
Die vollständige Prüfung und erforderliche Korrektur muss vor dem Abschluss des Dokuments und erneut vor dem Versand erfolgen.
5. Kostenlose Bewerbung und Einmalpakete
Das aktuelle kostenlose Angebot umfasst eine vollständige Bewerbung mit Lebenslauf, Brief und E-Mail im ausgewiesenen Grundumfang. Einmalpakete enthalten 2, 5 oder 25 zusätzliche Bewerbungen zu CHF 4.95, CHF 9.95 oder CHF 19.95. Sie haben kein festes Ablaufdatum, solange das Konto und der Dienst bestehen.
Eine fehlgeschlagene Erstellung, ein technischer Fehler oder eine interne automatische Wiederholung verbraucht kein Guthaben. Der genaue Leistungsumfang wird vor der Zahlung angezeigt.
Ein gültiger, aktiver Partnercode gewährt berechtigten Kundinnen und Kunden 10 Prozent Rabatt auf die erste bezahlte Bestellung. Bei Unlimited gilt der Rabatt ausschliesslich für die erste bezahlte Abrechnungsperiode; spätere Verlängerungen werden zum dann geltenden regulären Preis abgerechnet. Der Rabatt kann pro Konto nur einmal genutzt, nicht ausbezahlt und nicht übertragen werden. Mehrere Konten dürfen nicht eingesetzt werden, um den Erstkaufrabatt mehrfach zu erhalten.
6. Unlimited-Abonnement und Fair Use
Unlimited kostet CHF 29.95 pro Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, bis es gekündigt wird. Der Kauf ist auch ohne Link-Konto möglich. Status und nächste Verlängerung werden im SwissBewerbung-Konto angezeigt; Nutzerinnen und Nutzer mit Link-Konto können zusätzlich die Selbstverwaltung von Link verwenden. Die Kündigung über die Zahlungsverwaltung von SwissBewerbung oder über Link stoppt künftige Verlängerungen; der Zugang bleibt grundsätzlich bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums bestehen. Wird in einer anderen lokalen Währung als CHF bezahlt, kann sich der umgerechnete Betrag bei jeder Verlängerung aufgrund des dann geltenden Wechselkurses ändern.
Unlimited bedeutet keinen monatlichen Guthabenstand, unterliegt aber einem Fair Use zum Schutz des Dienstes: höchstens 8 Erstellungsvorgänge in einem beliebigen gleitenden Zeitraum von 10 Minuten. Lebensläufe und Bewerbungsschreiben werden gemeinsam gezählt. Das Abonnement ist ausschliesslich für die eigene Person bestimmt.
7. Preise und Zahlungen
Die Angebotspreise werden in CHF angezeigt. Im Link-Checkout werden vor der zahlungspflichtigen Bestellung der verbindliche Gesamtbetrag, die Zahlungswährung und allfällige indirekte Steuern angezeigt. Soweit ein Preis als steuerinklusive konfiguriert ist, sind die von Link erhobenen indirekten Steuern im angezeigten Gesamtbetrag enthalten. Managed Payments berechnet und führt indirekte Steuern nur für die jeweils veröffentlichten, derzeit mehr als 80 abgedeckten Steuergebiete ab. Ausserhalb dieser Abdeckung verbleiben allfällige gesetzliche Steuerpflichten beim Anbieter; die Verfügbarkeit eines Landes oder einer Zahlungsmethode bedeutet nicht automatisch eine steuerliche Abdeckung.
Bei einer freiwilligen Zahlung in einer von CHF abweichenden lokalen Währung zeigt Link den verwendeten Wechselkurs einschliesslich allfälliger Umrechnungsaufschläge an. Der lokale Betrag eines Abonnements kann sich bei einer späteren Verlängerung ändern. Die im Link-Checkout für Land, Währung und Gerät verfügbaren Zahlungsmethoden werden vor der Bestellung angezeigt; dazu können Karten, Apple Pay, Google Pay, Link und ausgewählte lokale Zahlungsmethoden gehören. Nicht jede Methode unterstützt wiederkehrende Zahlungen. Gebühren des Karten- oder Kontoinstituts sind nicht Bestandteil des von Link verlangten Preises.
Die dem Code zugeordnete Partnerperson kann für eine qualifizierte, nicht rückabgewickelte Ersttransaktion eine Provision erhalten. Dadurch entstehen der Kundin oder dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Massgebend sind der Rabatt, die Zahlungswährung und der verbindliche Gesamtbetrag, die vor der zahlungspflichtigen Bestellung im Stripe- beziehungsweise Link-Checkout angezeigt werden.
8. Bestellvorgang und Vertragsschluss
SwissBewerbung zeigt Produkt, Grundpreis und diese Bedingungen an. Der dortige Knopf leitet lediglich zum sicheren Link-Checkout von Stripe weiter und gibt noch keine zahlungspflichtige Bestellung ab. Eingabefehler können durch Zurückgehen oder Abbrechen korrigiert werden. Erst mit dem abschliessenden, eindeutig zahlungspflichtig bezeichneten Knopf im Checkout wird die Bestellung für das gewählte Einmalpaket oder Abonnement abgegeben.
Der Vertrag über die digitale Leistung kommt zwischen der Nutzerin oder dem Nutzer und dem Anbieter zustande, sobald die Zahlung erfolgreich bestätigt wurde. Die Zahlung an die als «Sold through Link» bezeichnete Gesellschaft erfüllt die Zahlungspflicht gegenüber dem Anbieter. Link stellt die Bestätigung, den Zahlungsbeleg beziehungsweise die erforderliche Steuerrechnung sowie Mitteilungen über Rückerstattungen und Gutschriften elektronisch bereit; ausserhalb der steuerlichen Abdeckung kann ein Dokument im Namen des Anbieters ausgestellt werden. Für Zahlungs- und Bestelldienste gelten ergänzend die im Checkout verlinkten Verbraucherbedingungen von Link. Bei abgelehntem oder abgebrochenem Checkout kommt kein bezahlter Vertrag zustande.
Der Partnercode muss vor dem Wechsel in den Checkout ausdrücklich über «Anwenden» bestätigt werden und zu diesem Zeitpunkt sowie beim Checkout gültig sein. Das blosse Öffnen eines Partnerlinks füllt den Code nur vor und garantiert weder Rabatt noch Vertragsschluss. Die Berechtigung und der endgültige Zahlbetrag werden im Checkout nochmals bestätigt.
9. Rückerstattungen und Beanstandungen
Das schweizerische Recht gewährt bei einem gewöhnlichen Onlinekauf kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Zwingende Verbraucherrechte am gewöhnlichen Aufenthaltsort bleiben jedoch vorbehalten. Verbraucherinnen und Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich können insbesondere ein Widerrufsrecht von 14 Tagen haben. Wird die sofortige Ausführung der digitalen Leistung während dieser Frist verlangt, wird vor der Bestellung eine gesonderte ausdrückliche Erklärung eingeholt; ein Verlust oder eine Einschränkung des Widerrufsrechts tritt nur ein, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
Freiwillig kann ein Einmalpaket innerhalb von 14 Tagen nach der Zahlung vollständig zurückerstattet werden, wenn noch keine Bewerbung aus diesem Paket verwendet wurde. Eine Unlimited-Zahlung kann innerhalb von 7 Tagen nach der Belastung vollständig zurückerstattet werden, wenn seit dieser Belastung kein Lebenslauf und kein Bewerbungsschreiben erstellt wurde. Diese Regeln schränken weder zwingende gesetzliche Rechte noch günstigere Rückerstattungsregeln von Link ein. Link kann nach seinen Verbraucherbedingungen und den gesetzlichen Vorgaben selbst über eine Rückerstattung entscheiden.
Rückerstattungen, Teilrückerstattungen und Zahlungsstreitigkeiten können das damit verbundene Guthaben oder den Zugang bis zur Klärung sperren. Fragen zum Inhalt, zur Erstellung oder Bereitstellung der Dokumente sind an SwissBewerbung zu richten. Für Zahlung, Bestellung, Abonnementverwaltung und transaktionsbezogene Rückerstattungen ist der im Checkout oder Beleg angegebene Link-Support zuständig.
Eine Rückerstattung, Stornierung oder Zahlungsstreitigkeit stellt die Berechtigung zum Erstkaufrabatt nicht automatisch wieder her. Zwingende gesetzliche Rechte sowie die freiwilligen Rückerstattungsregeln dieser Bedingungen bleiben unverändert.
10. Verfügbarkeit und Änderungen
Wartung, Sicherheitsmassnahmen, Störungen externer Anbieter oder höhere Gewalt können die Verfügbarkeit zeitweise einschränken. SwissBewerbung bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, schuldet aber keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.
Wesentliche Änderungen an Preisen oder laufenden Abonnementbedingungen werden vor ihrem Wirksamwerden transparent mitgeteilt. Eine Änderung wirkt nicht rückwirkend auf bereits bezahlte Einmalpakete.
11. Haftung
Die Haftung richtet sich nach dem zwingenden schweizerischen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter nicht für Entscheidungen von Arbeitgebern, für ungeprüfte oder nachträglich veränderte Dokumente und für indirekte Schäden aus einer Verwendung entgegen diesen Bedingungen. Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht ausgeschlossen.
12. Beendigung, anwendbares Recht und Kontakt
Die gewöhnliche Kündigung von Unlimited über die Zahlungsverwaltung von SwissBewerbung oder über Link stoppt künftige Verlängerungen, löscht aber nicht automatisch das SwissBewerbung- oder Link-Konto; der Zugang bleibt grundsätzlich bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums bestehen.
Sobald die Kontolöschung bestätigt ist, wird der Zugang sofort gesperrt. Profil, erzeugte Dokumente und Wiederherstellungsdaten werden gelöscht, und Unlimited endet sofort; anders als bei der gewöhnlichen Kündigung gilt dies auch vor dem Ende eines bereits bezahlten Zeitraums. Die Kontolöschung löst nicht automatisch eine Rückerstattung aus. Gesetzliche Ansprüche und die freiwilligen Rückerstattungsregeln in Ziffer 9 bleiben unberührt.
Auf dem gerade verwendeten Gerät wird versucht, lokale Daten zu entfernen; andere Geräte können nicht aus der Ferne bereinigt werden. Eine minimale, pseudonymisierte Historie von Verträgen, Zahlungen, versionierten Zustimmungen und minimalen Nutzungsnachweisen kann für gesetzliche Pflichten, Rückerstattungen und Streitfälle aufbewahrt werden. Historische Zahlungs-, Steuer-, Vertrags- und Streitfalldaten bei Stripe oder Link werden bei der Löschung des SwissBewerbung-Kontos nicht sofort automatisch entfernt und können nach deren gesetzlichen Pflichten und Aufbewahrungsregeln fortbestehen. Ein separates Link-Konto muss gegenüber Link verwaltet oder gelöscht werden.
Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende Gerichtsstände und Schutzbestimmungen für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten. Fragen und Beanstandungen können an die im Impressum genannte Kontaktadresse gerichtet werden.